Wirtschaft

Der Digitalbonus Bayern ist wieder da

Das heißt, so richtig weg war er gar nicht. Denn er konnte in diesem Jahr nur für eine kurze Zeit nicht beantragt werden, weil eine neue Förderrichtlinie erarbeitet wurde. Die gilt seit dem 10.07.24. Welche Änderungen es gibt, erfahren Sie hier.

Im Großen und Ganzen bleibt der Digitalbonus das einzig relevante Förderprogramm, das kleine bayerische Unternehmen (max. 49 Mitarbeitende und max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) bei ihren Digitalisierungsbemühungen unterstützt. Denn ein vergleichbares Förderprogramm gibt es seit Ende letzten Jahres auf der Bundesebene nicht mehr. 

Dass es eine komplett neue Förderrichtlinie zum Digitalbonus gibt, ist ein Vorteil für alle Firmen, die den Bonus in den letzten Jahren schon bekommen haben. Sie können jetzt wieder Förderanträge stellen.

Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus

Den Digitalbonus gibt es in den Varianten Standard und Plus. Die schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern können unabhängig voneinander beantragt werden.
Der Digitalbonus Standard teilt sich wiederum in die zwei Fördergegenstände Digitalisierung und IT-Sicherheit auf.

Während IT-Sicherheit selbsterklärend ist, kommt der Fördergegenstand Digitalisierung in der Richtlinie etwas sperrig daher: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.

Vereinfacht kann man sagen, dass über den Fördergegenstand Digitalisierung die Anschaffung von Hardware und/oder Software gefördert wird, wenn es nicht gerade um absolute Standardlösungen (Server, PCs, Monitore etc.) geht.

In jedem der beiden Fördergegenstände kann man einen Zuschuss von max. 7.500 EUR bekommen. In der alten Richtlinie waren es noch 10.000 EUR. Der Fördersatz hat eine Höhe von 50%. Das heißt, dass man jeweils 15.000 EUR im Förderantrag in Ansatz bringen muss, um die Förderung maximal auszunutzen.

Es ist nicht notwendig, die Förderung für Digitalisierung und IT-Sicherheit gleichzeitig zu beantragen. Man kann die Förderung auch nacheinander beantragen. 

Eine höhere Förderung, nämlich bis zu 30.000 EUR, gibt es über den Digitalbonus Plus. Den Plus-Bonus gibt es für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt. Dazu muss man nicht unbedingt etwas selbst erfinden oder entwickeln. Das Projekt muss aber, zum Beispiel im Vergleich zu bestehenden Lösungen in der Branche, innovativ sein. Laut Förderrichtlinie können sich Projekte mit den folgenden Schwerpunkten für den Digitalbonus Plus eignen:

  • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse
  • Intelligente Robotik
  • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.

Online-Antragstellung und schneller Projektbeginn

Die Antragstellung erfolgt online und ist weiterhin vergleichsweise einfach. Sobald man per E-Mail die Auftragseingangsbestätigung erhalten hat, darf man auf eigenes Risiko mit dem Projekt starten. Ob man den Digitalbonus auch tatsächlich erhält, ist dann zwar noch offen, aber es kommt auch zu keinen weiteren Verzögerungen durch die Prüfung des Förderantrags. Die neue Förderrichtlinie für den Digitalbonus Bayern gilt bis zum 31.12.2027.

Interessieren Sie sich für diese Fördermöglichkeit oder auch für ein anderes Förderprogramm? Für weitere Informationen können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg ansprechen. 

Sie erreichen das Servicecenter von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: Tel: 0931/ 260 02 77 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@wuerzburg.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.


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