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Asyl, Duldung und Flüchtlinge
Häufige Fragen zu Asyl, Duldung und Flüchtlinge

Sie erhalten hier:

  • Aufenthaltsgestattung (im laufenden Asylverfahren)
  • Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis (aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)
  • Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer
  • Fiktionsbescheinigung
  • Aufhebung der Wohnsitzauflage
  • Niederlassungserlaubnis

Bitte sprechen Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Ihre Aufenthaltsgestattung wird in der Regel direkt vor Ort verlängert.

Bitte sprechen Sie für die Verlängerung Ihrer Duldung persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Ihre Duldung wird in der Regel direkt vor Ort verlängert.

Nein. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Diesen erhalten Sie in der Behörde oder können ihn direkt hier herunterladen:

Arbeitserlaubnis - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, 431 KB

Bitte füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus und bringen Sie diese zu Ihrer Vorsprache mit oder senden Sie sie per Post zu.

Zudem wird ein Arbeitsvertrag für die geplante Arbeit benötigt. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis dauert nach Zugang der vollständigen Unterlagen etwa 3 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten einen Bescheid, mit welchem Sie dann Ihre Arbeit aufnehmen können. Vorher dürfen Sie nicht arbeiten.

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch länger als 3 Monate gültig, so wird diese nur im Ausnahmefall verlängert (zum Beispiel kurzfristig notwendige Reise ins Ausland).

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch weniger als 3 Monate gültig, sprechen Sie bitte rechtzeitig persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, wenn nicht zu erwarten ist, dass die neue Aufenthaltserlaubnis bis zum Ablaufdatum ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eintrifft. Mit dieser dürfen Sie dann z.B. weiterhin arbeiten.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde angeliefert wird, erhalten Sie einen PIN-Brief der Bundesdruckerei (ab dem 16. Lebensjahr). Bitte sprechen Sie dann zur Abholung persönlich in der Außenstelle der Ausländerbehörde vor oder stellen Sie einem Bekannten eine Vollmacht zur Abholung aus.

Auch für verheiratete Personen wird eine Vollmacht benötigt. Das Formular dafür können Sie hier herunterladen:

Vollmacht zur Abholung, 325 KB

Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen für die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:

Weitere Unterlagen können in Einzelfällen notwendig sein. Die Mitarbeiter der Außenstelle der Ausländerbehörde beraten Sie hierzu gerne.

Als ukrainischer Staatsbürger können Sie hier das Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis herunterladen:

Aufenthaltserlaubnis UKRAINE, 359 KB

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt zur Vorsprache in der Außenstelle der Ausländerbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie dann dort von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Ja. Von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren werden bereits die Fingerabdrücke benötigt. Ab 10 Jahren zusätzlich auch noch die digitale Unterschrift für das Ausweisdokument.

Das Formular zur Aufhebung der Wohnsitzauflage können Sie hier herunterladen:

Wohnsitzauflage - Änderung / Aufhebung, 776 KB

Dort müssen Sie einen Grund angeben, warum Sie in einen anderen Ort umziehen möchten und dann dementsprechende Nachweise bei der Außenstelle der Ausländerbehörde vorlegen. Die Aufhebung der Wohnsitzauflage kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie werden benachrichtigt, wenn die Aufhebung der Wohnsitzauflage möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter um Ihre Fragen bezüglich Voraussetzungen zu klären. Da sich die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen stetig ändern, können wir hier leider keine konkreteren Informationen diesbezüglich anbieten.

Service-Point (Abholen von Aufenthaltstiteln, Reisedokumenten, ausländische Fundsachen, allgemeine Auskünfte) 
Telefon +49 931 / 37 4645 und 37 4646
Telefax +49 931 / 37 4649
Emailadresse: sg37ausland@stadt.wuerzburg.de und sg38ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummern 107 und 108


Verlängerungen / Erteilungen Aufenthaltstitel, Wohnsitzauflagen, Arbeitserlaubnisse

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - H
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Asylangelegenheiten, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Niederlassungserlaubnisse, Passbeschaffung, Familiennachzug

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Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass ist um 11:30 Uhr) 
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass ist um 11:30 Uhr) 
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass ist um 11:30 Uhr) 
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass ist um 11:30 Uhr)