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Europawahl am 09. Juni.2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet in ganz Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Auch in Würzburg sind etwa 100.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher bzw. anderer EU-Staatsangehörigkeit im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Wahl aufgerufen. Dazu ist das Wahlgebiet der Stadt Würzburg in 86 Wahlbezirke aufgeteilt.

Bekanntmachung für Unionsbürger:

Bekanntmachung Unionsbürger, 95 KB

Bei der Europawahl ist eine 1 Stimme zu vergeben.


Informationen für Wählerinnen & Wähler in Würzburg

Allen Wahlberechtigten wird rechtzeitig vor der Wahl (drei Wochen) eine Wahlbenachrichtigung an ihre Meldedresse zugesendet. Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument als Information zur Europawahl über den Wahlraum am Wahltag. Sie können dem Wahlbenachrichtigungsbrief auch entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei ist. Daneben können Sie mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief Briefwahl beantragen; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag bereits eingedruckt. Sollten Sie bis spätestens 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich unverzüglich (spätestens bis 24. Mai 2024) an das Wahlamt der Stadt Würzburg.

Sie sind in Würzburg wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt (geboren am 09.06.2008 oder früher) sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben die deutsche oder eine EU- Staatsangehörigkeit.
  2. Sie wohnen seit drei Monaten in Deutschland und derzeit mit Hauptwohnung in Würzburg. Wenn Ihr ausländischer Wohnsitz in einem anderen EU-Land ist, dürfen Sie in Deutschland nur dann an einer Europawahl teilnehmen, wenn Sie an dem anderen EU-Wohnort darauf verzichten. Bitte informieren Sie sich vorab über die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
  3. Sie sind nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind wahlberechtigt, wenn sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und im Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg eingetragen sind. Der Antrag ("Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis") muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, also spätestens am 19. Mai 2024, gestellt werden.


Antragsformulare - jeweils mit Merkblatt - für

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (online ausfüllbar)externer Link

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (online ausfüllbar)externer Link

Deutsche im Ausland - Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag (online ausfüllbar)externer Link

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an folgende Adresse:

Stadt Würzburg
Wahlamt
Rathaus, Zi. 34
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg

Nach Antragsprüfung und Fertigstellung der Briefwahlunterlagen werden Ihnen diese ab etwa Mitte Mai 2024 zugeschickt.

Briefwahl:

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Würzburg erfasst ist und per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.

Sie können diesen wiefolgt beantragen:

  • ab 06. Mai 2024 und bis zum 03. Juni 2024, 06.00 Uhr per Online-Formular unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/bsp_ewo_briefwahl#/externer Link
    Auch über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code gelangen Sie auf die entsprechende Seite.
  • schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg schicken, bitte dazu freimachen)
  • per Fax - 0931/37-3844
  • per E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de  unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift
  • persönlich im Wahlamt (Briefwahlausgabe Zimmer 133, Rathaus 1. OG, barrierefreier Zugang über Aufzug, geöffnet ab dem 06.05.2024) unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefs

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab dem 29. April 2024 bis zum 07.Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Ein Versand sowie Ausgabe von Briefwahlunterlagen kann jedoch erst erfolgen, wenn uns Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen. Dies ist realistischerweise erst ab der 19. KW (ab dem 06.Mai 2024) der Fall. Sofern uns Unterlagen bereits vorher vorliegen, werden diese entsprechend früher versandt.

Bei Anträgen, die nach dem 03.06.2024 eingehen, können wir die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantieren. Wenn sie die Briefwahlunterlagen erst  kurz vor dem Wahltag anfordern, ist es allerdings nicht sicher, dass sie noch rechtzeitig mit der Post bei Ihnen ankommen. Das ist Ihr eigenes Risiko! Wir empfehlen dann nur die persönliche Vorsprache.


WICHTIGER HINWEIS:

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden bzw. aus anderem Grunde nicht bei Ihnen ankommen, können durch eine persönliche Erklärung im Wahlamt der Stadt Würzburg (Rathaus, Zimmer 34) bis Samstag, 08.06.2024, 12.00 Uhr Ersatz-Unterlagen beantragt werden. Verlorene Unterlagen werden jedoch nicht ersetzt.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis 09.06.2024, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein muss.

Bei allgemeinen Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt unter der Telefonnummer: 0931/37-2755 oder 37-2669. Unsere Fax-Nummer ist: 0931/37-3844.

Öffnungszeiten des Wahlamtes und der Briefwahlausgabe-Stelle im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer 34 bwz. Zimmer 133 ab dem 06. Mai 2024

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 17.00 Uhr

Donnerstag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
(nur Freitag, 07.06.2024, von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr)

Stadt Würzburg / Wahlamt