Fundsachen im Bürgerbüro der Stadt Würzburg
Versteigert werden u. a. Fahrräder, Schmuck, Smartphones, Bekleidung, Werkzeug, sonstige Gegenstände. Die Fundsachen wurden fristgerecht beim Bürgerbüro als zuständige Fundbehörde für mindestens sechs Monate aufbewahrt.
Gemäß §980 BGB weist die Stadt Würzburg daraufhin, falls noch Besitzansprüche bestehen sollten, werden die Berechtigten gebeten, diese bis zum 04.10.2024 beim Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, geltend zu machen. Eine öffentliche Bekanntmachung wird ebenfalls erfolgen.
Der genaue Versteigerungstermin wird nochmals rechtzeitig in den öffentlichen Medien bekanntgegeben.
(22.08.2024)