Fördertopf „Klimaneutrales Wohnen“ sowie „Stadtgrün und Klimaanpassung“ nahezu ausgeschöpft

Überwältigende Nachfrage nach den Förderprogrammen der Klima-Stabsstelle in 2024

Bereits zwei Monate nach der Öffnung des Förderprogramms „Klimaneutrales Wohnen“ ist der Topf nahezu ausgeschöpft. In nur zwei Monaten wurden in 2024 so viele Anträge gestellt, wie in 2023 in 10 Monaten.  Die überaus große Nachfrage nach dem Förderprogramm führe zu einem baldigen Förderstopp, wie Bürgermeister Martin Heilig berichtet. Auch das Förderprogramm der Stadt für Begrünungsmaßnahmen „Stadtgrün und Klimaanpassung“ werde in Kürze für 2024 gestoppt werden müssen.

Martin Heilig will für sein Referat im Haushalt 2025 wieder entsprechende Mittel einplanen, um beide Förderprogramme im nächsten Jahr erneut auflegen zu können. „Photovoltaik-Anlagen bieten auch für die Wärmewende entscheidende Vorteile“, betont er. „Beim Umstellen fossiler Heizungen auf Erneuerbare Energien reduzieren Photovoltaikanlagen die Verbrauchskosten erheblich. Außerdem haben wir bei der Dekarbonisierung der Stromversorgung noch eine Wegstrecke bis 100 % Erneuerbare Energien zu gehen.“ 

Das Programm „Stadtgrün und Klimaanpassung“ müsse ebenfalls fortgeführt werden, insbesondere um die Stadt widerstandsfähiger gegenüber Hitzewellen und Starkregen zu machen, fügt Martin Heilig hinzu.

Dr. Christian Göpfert, Stabsstellenleiter, berichtet zum Stand der eingegangenen Anträge: „Über 90 % der Förderanträge in 2024 sind bereits beschieden. Für Anträge, die bis zum 31. Juli eingegangen sind, können wir sicher zusagen, dass ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.“ Diese Zusage könne für Anträge, die im August eingingen, nicht mehr getroffen werden. Sobald die Fördermittel für die beiden Programme vollständig vergeben sind, werde die Stadt über die Webseite informieren und die Antragsformulare von der Webseite nehmen.

Sanierungsmanager Clemens Galonska betont: „Antragstellerinnen und -steller, die einen positiven Förderbescheid der Stadt erhalten, können sich darauf verlassen, dass sie - bei Einhaltung der Förderkriterien - ihre Förderung auch sicher erhalten.“ Personen, die dieses Jahr einen Antrag stellen und nicht mehr bedient werden können, könnten nächstes Jahr erneut einen Antrag stellen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Stadtrat entsprechende Mittel für 2025 wieder bereitstellt.

Das Förderprogramm „Klimaneutrales Wohnen“ umfasst folgende geförderte Anlagen: Balkonsolaranlagen, Photovoltaikanlagen an Fassaden oder in Kombination mit Dachbegrünungen, vollständige Dachbelegungen mit Photovoltaikanlagen, Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden und Mieterstrommodelle.

Das Förderprogramm „Stadtgrün und Klimaanpassung“ umfasst folgende geförderte Maßnahmen: Entsiegelung, Baumpflanzungen und Gemeinschaftsgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Zisternen.


01.08.2024 

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