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Verpflichtungserklärung
Häufige Fragen zur Verpflichtungserklärung

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie über ausreichendes eigenes Einkommen und/oder Vermögen verfügen.

Wenn das Einkommen des Einladers nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, ein Sparkonto mit Sperrvermerk zu Gunsten der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg einzurichten.
 

Die Einlage beträgt für einen Besuchszeitraum bis zu 4 Wochen 2.500 Euro pro eingeladener Person. Ab einem Besuchszeitraum von 4 Wochen bis zu 90 Tagen sind es 3.000 Euro. 

Das Sparkonto wird freigegeben, wenn der Besucher die Bundesrepublik Deutschland nachweislich wieder verlassen hat. Dies wird durch eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) nachgewiesen.

Falls die Grenzübertrittsbescheinigung nicht abgegeben wird, muss eine Bestätigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die Rückkehr des Gastes ins Heimatland vorgelegt werden.

Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
 

Für die Prüfung der Bonität und Ausstellung der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger amtlicher Personalausweis bzw. Reisepass des Einladers
  • Daten des Besuchers (Passkopie, Heimatadresse, Datum der geplanten Einreise)
  • Aktuelle Einkommensnachweise des Einladers (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
  • Bei Selbstständigen: Bestätigung des Steuerberaters über das monatliche Netto-Einkommen oder entsprechende Bescheinigungen vom Finanzamt oder Steuerprüfer.

Das Formular für die Verpflichtungserklärung ist im Rathaus, im Erdgeschoss, Zimmer 13, erhältlich.

Alternativ hier vorab zum Download:

Verpflichtungserklärung - Belehrung, 275 KB
Verpflichtungserklärung - Merkblatt und Formular, 381 KB

Bei persönlicher Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte vereinbaren Sie diesen unter: 

Telefon: +49 931 / 37-2894
Telefon: +49 931 / 37-2895


Telefax: +49 931 / 37-3390
E-Mail: sg55stag@stadt.wuerzburg.de oder sg56stag@stadt.wuerzburg.de

Zimmernummer 11


Öffnungszeiten:

Montag 08.30 - 13.00 Uhr 
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr 
Mittwoch 08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag  14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr