Menü
Erwerbstätigkeit
Häufige Fragen zur Erwerbstätigkeit

EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus EWR-Staaten und der Schweiz genießen generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit und dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerbstätigkeit besteht unter anderem für Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Familienangehörige, ehemalige Deutsche, Inhaber von Niederlassungserlaubnissen und Daueraufenthalt-EU-Fälle.

Privilegierte Staatsangehörige von bestimmten Ländern können visumfrei nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU beantragen.

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) dürfen in Deutschland grundsätzlich nur arbeiten, wenn dies in ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.

Drittstaatsangehörige, die nicht zu den privilegierten Staaten gehören, müssen vor der Einreise ein Visum zur Erwerbstätigkeit bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nach der Einreise müssen sie ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden und persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Pass, ein aktuelles Passfoto, ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag und gegebenenfalls eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist.

Den Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (Rathaus | Internationale Angelegenheiten | Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Kontakt, Termine (wuerzburg.de)) stellen.

Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung:

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, 820 KB

Die Beantragung kann auch online erfolgen: 

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service) Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service),
Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service) Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service), externer Link

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A, B, V, X - Z
Telefon +49 931 / 37 2447
Telefax +49 931 / 37 3390
Emailadresse: sg11ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummer 4

Für den Buchstabenbereich (Nachname) C - H
Telefon +49 931 / 37 2681
Telefax +49 931 / 37 3390
Emailadresse: sg12ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummer 4

Für den Buchstabenbereich (Nachname) J - M
Telefon +49 931 / 37 3447
Telefax +49 931 / 37 3390
Emailadresse: sg13ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummer 4

Für den Buchstabenbereich (Nachname) I, N - R, T, U
Telefon +49 931 / 37 2658
Telefax +49 931 / 37 3390
Emailadresse: sg14ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummer 4

Für den Buchstabenbereich (Nachname) S, W
Telefon +49 931 / 37 2457
Telefax +49 931 / 37 3390
Emailadresse: sg15ausland@stadt.wuerzburg.de
Zimmernummer 4

Telefonzeiten: Ihre Ansprechpartner zum Thema "Erwerbstätigkeit" sind telefonisch ausschließlich während folgender Zeiten erreichbar:

Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 09.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag  11.00 - 12.00 Uhr
Freitag 10.00 - 11.00 Uhr

Öffnungszeiten:

Montag 08.30 - 13.00 Uhr 
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr 
Mittwoch 08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag  14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr 

Die hier gegebenen Antworten sind allgemeiner Natur. Eine individuelle Beratung kann erforderlich sein.