Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, darunter:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- ICT-Karte und Mobile ICT-Karte
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Scheckkartenformat-Dokument mit einem kontaktlosen Chip, der personenbezogene und biometrische Daten enthält. Seit dem 1. September 2011 hat der eAT den herkömmlichen Aufenthaltstitel ersetzt.
Der eAT ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis (elD) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für die Interaktion mit Behörden und Unternehmen über das Internet verwendet werden können.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt eine Informationsbroschüre zum eAT bereit, weitere Informationen sind zusätzlich auf der BAMF-Website verfügbar: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html
Die Gebühren für Aufenthaltstitel werden von der Ausländerbehörde erhoben. Aktuelle Gebühreninformationen finden Sie hier:
Gebühren Ausländerbehörde (Stand: 20.03.2024), 88 KB |
Sie müssen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechtzeitig beantragen, bevor Ihr aktueller elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) abgelaufen oder verloren gegangen ist. Auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben. Der Antrag erfordert gegebenenfalls Ihr persönliches Erscheinen mit biometrischem Passbild und Fingerabdrücken.
Einen elektronischen Aufenthaltstitel können Sie auf zwei Wege beantragen:
- Mit dem entsprechenden Online-Service
- oder während einer persönlichen Vorsprache
Beantragung per Online-Service:
Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Online-Service),Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service),
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis; Online-Service),
Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service),
Beantragung während einer persönlichen Vorsprache:
Hierzu können Sie im Vorfeld bereits folgende Formulare ausfüllen und zu Ihrer Vorsprache mitbringen.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, 820 KB |
Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis KIND, 452 KB |
Aufenthaltserlaubnis UKRAINE, 359 KB |
Daueraufenthaltskarte/-bescheinigung für Unionsbürger/Familienangehörige, 456 KB |
Einkommenssteuerbescheinigung des Steuerberaters, 510 KB |
Reiseausweis Flüchtlinge / Ausländer / Staatenlose, 389 KB |
Schulzugehörigkeit Bestätigung, 404 KB |
Übertrag eines Aufenthaltstitels (z.B. bei Verlust, Änderung pers. Daten), 463 KB |
Wohnsitzauflage - Änderung / Aufhebung, 776 KB |
Wohnungsnachweis, 487 KB |
Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Berlin durch die Bundesdruckerei werden Sie schriftlich benachrichtigt und müssen persönlich zur Abholung erscheinen. Die Aushändigung erfolgt beim Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus der Stadt Würzburg.
Eine bevollmächtigte Person kann den Titel in Ihrem Namen abholen, wenn Sie dies wünschen.
Vollmacht zur Abholung, 325 KB |
Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) müssen Sie bei der Abholung abgeben.
Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus (Abholen von Aufenthaltstiteln, Reisedokumenten, ausländische Fundsachen, allgemeine Auskünfte)
Telefon: +49 931 / 37-2896
E-Mail: sg61ausland@stadt.wuerzburg.de
Telefon: +49 931 / 37-2897
E-Mail: sg62ausland@stadt.wuerzburg.de
Telefax: +49 931 / 37-3390
Zimmernummer 17
Öffnungszeiten des Service-Points:
Montag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |