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Aufenthaltstitel
Häufige Fragen zum Aufenthaltstitel

Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, darunter:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • ICT-Karte und Mobile ICT-Karte

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Scheckkartenformat-Dokument mit einem kontaktlosen Chip, der personenbezogene und biometrische Daten enthält. Seit dem 1. September 2011 hat der eAT den herkömmlichen Aufenthaltstitel ersetzt.

Der eAT ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis (elD) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für die Interaktion mit Behörden und Unternehmen über das Internet verwendet werden können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt eine Informationsbroschüre zum eAT bereit, weitere Informationen sind zusätzlich auf der BAMF-Website verfügbar: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.htmlexterner Link

Die Gebühren für Aufenthaltstitel werden von der Ausländerbehörde erhoben. Aktuelle Gebühreninformationen finden Sie hier: 

Gebühren Ausländerbehörde (Stand: 20.03.2024), 88 KB

Sie müssen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechtzeitig beantragen, bevor Ihr aktueller elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) abgelaufen oder verloren gegangen ist. Auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben. Der Antrag erfordert gegebenenfalls Ihr persönliches Erscheinen mit biometrischem Passbild und Fingerabdrücken.

Einen elektronischen Aufenthaltstitel können Sie auf zwei Wege beantragen:

  • Mit dem entsprechenden Online-Service
  • oder während einer persönlichen Vorsprache

Beantragung per Online-Service:

Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Online-Service) Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Online-Service) Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service) Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service),
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service),
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis; Online-Service) Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis; Online-Service),
Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service) Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service), externer Link

Beantragung während einer persönlichen Vorsprache:
Hierzu können Sie im Vorfeld bereits folgende Formulare ausfüllen und zu Ihrer Vorsprache mitbringen.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, 820 KB
Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis KIND, 452 KB
Aufenthaltserlaubnis UKRAINE, 359 KB
Daueraufenthaltskarte/-bescheinigung für Unionsbürger/Familienangehörige, 456 KB
Einkommenssteuerbescheinigung des Steuerberaters, 510 KB
Reiseausweis Flüchtlinge / Ausländer / Staatenlose, 389 KB
Schulzugehörigkeit Bestätigung, 404 KB
Übertrag eines Aufenthaltstitels (z.B. bei Verlust, Änderung pers. Daten), 463 KB
Wohnsitzauflage - Änderung / Aufhebung, 776 KB
Wohnungsnachweis, 487 KB

Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Berlin durch die Bundesdruckerei werden Sie schriftlich benachrichtigt und müssen persönlich zur Abholung erscheinen. Die Aushändigung erfolgt beim Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus der Stadt Würzburg.

Eine bevollmächtigte Person kann den Titel in Ihrem Namen abholen, wenn Sie dies wünschen.

Vollmacht zur Abholung, 325 KB

Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) müssen Sie bei der Abholung abgeben.


Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus (Abholen von Aufenthaltstiteln, Reisedokumenten, ausländische Fundsachen, allgemeine Auskünfte)

Telefon: +49 931 / 37-2896
E-Mail: sg61ausland@stadt.wuerzburg.de

Telefon: +49 931 / 37-2897
E-Mail: sg62ausland@stadt.wuerzburg.de

Telefax: +49 931 / 37-3390
Zimmernummer 17

Öffnungszeiten des Service-Points:

Montag 08.00 - 13.00 Uhr 
Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr 
Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag  13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr