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Unter diesen Voraussetzung ist der Tausch Ihrer fossilen Heizung nicht mehr hinausschiebbar.

Liegen alle folgende Sachverhalte vor, ist ein Austausch der Öl- oder Gasheizung zwingend:

  • Die Öl- oder Gasheizung lässt sich nicht mehr reparieren - die Heizung ist also havariert

  • Die Übergangslösungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024externer Link sind ausgeschöpft

  • Der kommunale Wärmeplan der Stadt Würzburg wurde fertiggestellt (Zielsetzung - Ende 2024)     

  • Ein vertraglich zugesicherter Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz liegt nicht vor

Es müssen Öl- oder Gasheizungen auch ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und nicht über eine Niedertemperatur oder Brennwerttechnik verfügen. 

Bei Übergang des Eigentums einer gebrauchten Immobilie besteht Sanierungspflicht (Paragraph 7externer Link1externer Link: Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes).  Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt bei Eigennutzung zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Paragraph 47. 

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