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Standesamt

So wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet
  1. Schriftliche Geburtsanzeige durch die Entbindungsklinik (wird mit Ihnen in der Entbindungsklinik ausgefüllt)
  2. Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel (Kopien werden in der Klinik erstellt)
  3. Zusätzlich:

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern oder alternativ das Eheregister

Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.

Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.

Sie erhalten eine von der Hebamme ausgestellte und unterschriebene Geburtsanzeige, die Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei einem persönlichen Termin bei uns vorlegen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter 0931 372403 oder geburten@stadt.wuerzburg.de

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin dann folgende Unterlagen mit:

  1. Schriftliche Geburtsanzeige von der Hebamme
  2. Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel
  3. Zusätzlich:

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern 
oder alternativ das Eheregister

Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.

Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.

Wenn Sie verheiratet sind, wird kraft Gesetzes Ihr Ehemann als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen.

Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen wir folgende Unterlagen, um den Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eintragen zu können:

  1. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter des Kindes (kann bereits im Vorfeld beim Wohnsitzjugendamt oder Notar abgegeben werden)
  2. Soweit vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung (bitte lassen Sie sich beim Allgemeinen Sozialdienst oder anderen Beratungsstellen beraten)
  3. Geburtsurkunde des Vaters, bei Geburt im Ausland bitte Informationen bei Auslandsbeteiligung beachten
     

Zusätzlich legen Sie bitte noch folgende Unterlagen vor:

  1. Ihren Registrierschein oder den Registrierschein Ihrer Eltern, in dem Sie als Kind eingetragen sind
  2. Ihren Vertriebenenausweis bzw. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung von Ihnen oder Ihren Eltern, worin Sie als Kind eingetragen sind
  3. Namenserklärung gem. § 94 BVFG
    Diese Erklärung wurde ggf. bei der Einreise nach Deutschland ab 1993 abgegeben und ist im Anhang beim Registrierschein oder es existiert eine Namenserklärung bei einem deutschen Standesamt
  4. ggf. Einbürgerungsurkunde, falls die Einreise vor 01.08.1999 erfolgte

Wir benötigen diese Unterlagen bei der Geburt Ihres ersten Kindes im Original. Sie erhalten alle Originale wieder zurück!

Geburtsurkunden oder Eheurkunden aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Einfache Kopien erkennen wir nicht an.

Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) müssen entweder mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen werden oder im Einzelfall durch die Deutsche Botschaft im Heimatland geprüft werden. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld der Geburt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, welche Unterlagen Sie eventuell noch im Ausland besorgen müssen.

Wenn Ihre Urkunden nicht in internationaler Form (nach dem CIEC-Abkommen) vorliegen, müssen Sie bitte die Urkunde noch in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Der oder die Übersetzer*in müssen vor einem deutschen Gericht anerkannt und beeidigt sein. Eine Übersicht finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.deexterner Link


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