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Die Regelungen ab 1.1.2024

Nicht jede Heizung muss sofort ab 1.1.2024 klimafreundlich nach dem Gebäudeenergiegesetz externer Linksein. Für Immobilien im Bestand ist die kommunale Wärmeplanung der privaten Heizungs-Umstellung auf Erneuerbaren Energien vorgeschaltet. Dies bedeutet: Erst nach der Ferti kommunalen Wärmeplanung sind Sie verpflichtet die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes 2024 zu erfüllen, sofern Ihre aktuelle Öl- beziehungsweise Gasheizung nicht mehr repariert werden kann.

Am 17.11.2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz externer Linkim Bundestag und am 15.12.2023 im Bundesrat verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Dort wo die Kommunen die Wärmeplanung abgeschlossen haben, treten die gesetzlichen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 für Bestandsgebäude in Kraft.

Für Gebäude in Neubaugebieten sind die gesetzlichen Vorgaben ab dem 1.1.2024 bindend wirksam.

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Erstfassung: Nov 2023
Update: Jan 2024

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