Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Im Verwendungsnachweis sind die dem Verein tatsächlich entstandenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 vollständig anzugeben. Übersteigt der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 den ausbezahlten Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss beim Verein. Sofern der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 geringer ist als der ausbezahlte Zuschuss, wird der Differenzbetrag zwischen den Energieausgaben und dem ausbezahlten Zuschuss von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Erfolgt durch den Verein keine Vorlage des Verwendungsnachweises, wird der Energiepreiszuschuss in voller Höhe der Vereinspauschale 2024 abgezogen.
Verwenden Sie bitte das erstellte Formular zur Vorlage des Verwendungsnachweises.
Das Formular „Verwendungsnachweis Energiepr.eiszuschuss Vereine.xlsx“ ist durch den Verein vollständig auszufüllen und mit einem Nachweis der Energieausgaben per E-Mail an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu übersenden. Durch den Verein sind die gelb hinterlegten Felder zu befüllen.
Als Ausfüllhilfe dient das Informationsblatt „Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine“
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen der FB Sport unter Tel. 0931 7908-454 oder per Mail an sport@stadt.wuerzburg.de gerne zur Verfügung.
.
1. Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses:
Informationen_und_Ausfüllhinweise_zum_Verwendungsnachweis_des_allgemeinen_Energiepreiszuschusses, 537 KB.
2. Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss (wird vom Staatsministerium als *.xls Datei zur Verfügung gestellt, eine editierbare *.pdf Datei ist in Bearbeitung und wird zeitnah hier zur Verfügung gestellt) :
.
3. Richtlinien über die Gewährung eines allgemeinen Energiezuschusses:
baymbl-2023-167 Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses, 184 KB