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Wahlplakatierung zur Europawahl 2024

Das Kommunalreferat informiert im Vorfeld der Europawahl am 9. Juni 2024 über die Regeln für das Plakatieren im öffentlichen Raum.

Für alle Parteien und Wählergruppen gilt, dass die Wahlwerbung in Form von Plakaten in Würzburg eine Sondernutzung darstellt, die nach § 5 der städtischen Sicherheitsverordnung keiner zusätzlichen Genehmigung bedarf. Damit sind grundsätzlich Wahlplakate (Plakate, Plakatständer oder Dreieckständer) acht Wochen vor und während der Wahl erlaubt. Der Termin für den Beginn der Wahlplakatierung wurde auf Freitag, 12. April 2024, 21 Uhr, gelegt.

Um einerseits dem Anspruch zu entsprechen, jeder zugelassenen Partei in angemessener Weise Wahlwerbung auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu ermöglichen und andererseits Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs abzuwenden, bedarf es besonderer Regelungen.

Diese sind unter www.wuerzburg.de/wahlplakatierung abrufbar.

Bei Fragen im Einzelfall steht das Straßenverkehrsamt, Domstraße 1, Telefonnummer 37-2645 zur Verfügung.


(21.03.2024)

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