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Tiefgaragen Heuchelhof – Bauordnungsrechtliche Grundlagen

Aktuell sind alle Tiefgaragen fortdauernd gesperrt. Verbindliche Informationen, ob bzw. bis wann und bezogen auf welchen Bereich Nachweise geführt werden können, die an eine Prüfung zur Freigabe von Tiefgaragenflächen zur Nutzung anknüpfen, liegen hier nicht vor.

  1. Mit Bescheid der Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht / Bauaufsicht vom 11.10.2023 wurde für den Bereich der Tiefgaragen Brüsseler Straße / Bonner Straße (Az. 1978-2023)
  2. Mit Bescheid der Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht / Bauaufsicht vom 24.10.2023 wurde für den Bereich der Tiefgaragen Den Haager Straße / Luxemburger Straße (Az. 2025-2023)
  3. Mit Bescheid der Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht / Bauaufsicht vom 25.01.2024 wurde für den Bereich der Tiefgarage Römer Straße (Az. 2159-2023)

gegenüber den Eigentümergemeinschaften, mithin gegenüber deren Vertreterin, jeweils mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Tiefgaragenbereiches untersagt.
Jeweils zeitgleich wurden die Eigentümergemeinschaften verpflichtet, mit sofortiger Wirkung die Sperrung / Abriegelung der jeweiligen Tiefgarage hinsichtlich der Zufahrt / Ausfahrt von Fahrzeugen und dem Zutritt von Personen sicherzustellen.

Seitens der Verantwortlichen, mithin deren Vertreterin, wurden entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Sperrung und Einhaltung der Nutzungsuntersagung der Tiefgaragen getroffen.

Entscheidungserhebliche Rechtsgrundlage für den Erlass der Bescheide ist Art. 54 Abs. 4 BayBO i. v. m. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO. In Verbindung mit dem Vorliegen einer gutachterlichen Stellungnahme zur Standsicherheit wurden schwerwiegende Mängel im Hinblick auf die Standsicherheit der o. a. Tiefgaragen festgestellt, infolge des Abplatzens von Betonteilen war bereits die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.


In Abwägung aller Umstände in jedem einzelnen der drei anhängigen Verwaltungsverfahren veranlasste die Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht/ Bauaufsicht - als zuständige Sicherheitsbehörde in pflichtgemäßer Ausübung ihres Ermessens die Absperrung sowie ein generelles  Nutzungsverbot für die Tiefgaragen Brüsseler Straße / Bonner Straße und Den Haager Straße / Luxemburger Straße sowie Römer Straße, weil die Gefahr besteht, dass sich Betonteile, verbaute Lüftungsanlagen u. ä. lösen, herab fallen und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen können.


In Bewertung der gutachterlichen Stellungnahme zur Standsicherheit dürfen die Tiefgaragen erst dann wieder zugänglich gemacht und in ihrer Eigenschaft als solche genutzt werden, wenn die lt. Gutachten auferlegten Maßnahmen (Abklopfen loser Betonteile, Notabstützungen) unter Hinzuziehung eines Statikers abgeschlossen sind und im Ergebnis durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit (Art. 54 Abs. 2 Satz 2 2. HS BayBO) positiv bescheinigt sind und gleichzeitig die Verkehrssicherheit gegeben ist. Erst nach dem Vorliegen entsprechender Nachweise wird die Stadt Würzburg, Fachbereich Baurecht/ Bauaufsicht, die Tiefgaragen zur Nutzung und damit zum Zutritt von Personen und zum Befahren mit Fahrzeugen (schriftlich) frei geben.


In der Tiefgarage Pariser Straße hat die Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht/ Bauaufsicht - mit Bescheid vom 25.01.2024 (Az.  2159-2023) ausschließlich die Absperrung eines konkretisierten Bereiches der Tiefgarage Pariser Straße, veranlasst und sonst die Durchführung der lt. gutachterlicher Stellungnahme als erforderlich beschriebenen Maßnahmen eingefordert. Die gutachterliche Stellungnahme sieht indessen nach dem Abklopfen loser Betonbauteile der Maßnahmen eine erneute Beurteilung der Standsicherheit der Tiefgarage Pariser Straße vor, auf deren Grundlage dann abschließend zu entscheiden sein wird, ob bzw. konkret welche weiteren Verfahrensschritte im Sinne des bauordnungsrechtlichen Einschreitens (Nutzungungsuntersagung u. a.) erforderlich werden.


Die Sperrung der gesamten Fläche der Tiefgarage Pariser Straße wurde der Stadt Würzburg – Fachbereich Baurecht/ Bauaufsicht - Anfang Februar 2024 mitgeteilt, nachdem diese durch die Vertreterin der Eigentümergemeinschaft, auf eigene Initiative veranlasst worden war.


Aktuell sind alle Tiefgaragen fortdauernd gesperrt. Verbindliche Informationen, ob bzw. bis wann und bezogen auf welchen Bereich Nachweise geführt werden können, die an eine Prüfung zur Freigabe von Tiefgaragenflächen zur Nutzung anknüpfen, liegen bei der Stadt Würzburg nicht vor.
 

Bonner Straße / Brüsseler Straße 

Bonner Straße_Brüsseler Straße Bonner Straße_Brüsseler Straße_2

Den Haager / Luxemburger Straße

Den Haager_Luxemburger Straße Den Haager_Luxemburger Straße_2

Römer Straße / Pariser Straße

Römer Straße_Pariser Straße Römer Straße_Pariser Straße_2

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