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Ihr Photovoltaik-Einstieg mit einer Balkon- / Steckersolaranlage

Solarstrom vom Balkon oder Garten nutzen: Mit dem Förderprogramm "klimaneutral Wohnen" können SIe sich für eine Balkon- / Steckersolaranlagen eine Klimaprämie von bis zu 200 Euro sichern.

Balkonsolar
Balkonsolar (c) Jan Stasik
Steckersolaranlagen, auch Balkonanlagen oder Micro-PV-Anlagen genannt, sind kleine Solaranlagen, die z.B. auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Diese Anlagen ermöglichen es auch Mieterinnen und Mietern oder den Eigentümern von Etagenwohnungen selbst Sonnenstrom zu erzeugen, Kosten zu sparen und CO2 einzusparen.



Was sind Balkon- / Steckersolar-Anlagen?
Balkonsolar-Anlagen sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die speziell für den Einsatz auf Balkonen, Terrassen oder anderen geeigneten Flächen entwickelt wurden. Sie bestehen aus Solarmodulen, die Sonnenlicht in Gleichstrom umwandeln. Ein Wechselrichter wandelt diesen Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom um, der für Elektrogeräte genutzt werden kann.

Installation und Betrieb
Die Installation einer Balkon- / Steckersolaranlage ist denkbar einfach. Die Solarmodule werden zum Beispiel an der Balkonbrüstung oder dem Terrassengeländer befestigt und an eine Steckdose angeschlossen. Beste Solarernten erreichen Sie, wenn die Module nach Süden ausgerichtet sind. Bei einer Ausrichtung nach Osten oder Westen ist die Ernte zwar nicht so hoch wie bei Südausrichtung, lohnt sich aber meist trotzdem.

Werfen Sie einen Blick in unser Solarkataster um herauszufinden, ob sich ihr geplanter Standort für eine Balkon- / Steckersolaranlagen eignet.

Für die Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Der Wechselrichter wird dann mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden, und der erzeugte Strom kann direkt genutzt werden. Dadurch reduziert sich der Strombezug aus dem Netz, was zu Einsparungen bei den Stromkosten führt.

Wer darf Balkon- / Steckersolaranlagen mechanisch installieren?
Grundsätzlich kann jeder eine Balkon- / Steckersolaranlage installieren. Mieter müssen jedoch das Einverständnis des Vermieters einholen, und in Eigentümergemeinschaften sind entsprechende Vereinbarungen notwendig. Vereinfachungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind auf Bundesebene in Vorbereitung, um die Installation für Mieterinnen und Mieter noch mehr zu erleichtern.

Die elektrische Installation der Anlage
Für den Betrieb einer Balkon- / Steckersolaranlage wird eine Energiesteckdose benötigt, die durch eine Fachkraft installiert werden muss. Derzeit arbeitet die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) an einer neuen Produktnorm, bei der die elektrische Inbetriebnahme durch eine Fachkraft entfallen soll.


Zählerwechsel und Anmeldung
Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister durch Sie wird automatisch geprüft, ob der Stromzähler getauscht werden muss. Dies erfolgt durch den Messstellenbetreiber ohne zusätzliche Kosten. Bis zur Installation eines geeigneten Zählers kann die Anlage dennoch betrieben werden.


Strom direkt für Sie
Die Module von Balkon - / Steckersolaranlagen speisen Strom direkt in die Leitungen der Wohnung („Hausnetz“) ein, der unmittelbar von den Geräten in der Wohnung (Kühlschrank, Fernseher, PCs, etc.) verbraucht wird. Das reduziert unmittelbar die Stromrechnung.



Kombination mit bestehenden PV-Anlagen
Es ist möglich, eine Balkon- / Steckersolaranlage zusätzlich zu einer bestehenden PV-Dachanlage zu betreiben. Der erzeugte Strom kann gemeinsam abgerechnet werden, wobei die Vergütung entsprechend der jeweiligen Anlagenleistung aufgeteilt wird. Balkon- / Steckersolaranlagen sind darauf ausgelegt, den Strom größtenteils selbst zu verbrauchen, um so den Strombezug aus dem Netz zu minimieren.

Direkt zum Förderantrag Balkon- / Steckersolaranlage


Die Schritte zur Balkon- / Steckersolaranlage

Förderantrag mit Infos zur geplanten Photovoltaik-Anlage stellen und Förderbescheid abwarten. Ob eine Zustimmung vom Vermieter bzw. der Wohneigentümergemeinschaft für Balkon- /Steckersolaranlagen erforderlich ist, hängt vom Installationsort und den vertraglichen Regelungen ab.

Bei positivem Bescheid zu Ihrem Fördernatrag - durch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigket - können Sie die Balkon- / Steckersolaranlage kaufen.

Notwendig ist nach Inbetriebnahme der Balkon- /Steckersolaranlage eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Direkt zum Förderantrag Balkon- / Steckersolaranlage


Gerne berät Sie auch die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit persönlich:

Clemens Galonska
Tel.: 0931 / 37-2740
eMail: ekz@stadt.wuerzburg.de


Zusätzliche Informationen und Beratung
https://www.verbraucherzentrale.de

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