Kann ich nach dem. 1.1.2024 weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen?
Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch ist in diesem Fall eine Gebäudeenergieberatung von einer fachkundigen Person (GEG §60b oder §88 Absatz 1
) im Vorfeld verpflichtend. Eine Liste von fachkundigen Personen finden Sie zum Beispiel hier
.
Zu beachten ist dabei insbesondere, dass bei diesen Anlagen im Laufe der Zeit Anteil an flüssiger und gasförmiger Biomasse- oder grünem und blauem Wasserstoff am Gesamtbrennstoff-Einsatz steigen muss:
- 1. Januar 2029 mindestens 15 %
- 1. Januar 2035 mindestens 30 %
- 1. Januar 2040 mindestens 60 %
Dies bedeutet, dass Ihre Öl- oder Gasheizung in der Lage sein muss, einen immer größeren Anteil an erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung zu verarbeiten.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024