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Grundschulkinder haben bis spätestens 2029 Anspruch auf Ganztagsbetreuung

OB Schuchardt sieht den Bund weiter in der Pflicht

Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Ab August 2029 soll dieser Anspruch für jedes Grundschulkind gelten. Für die Kommunen ist die Umsetzung ein Kraftakt. „Verhandlungen mit dem Freistaat, geführt vom Bayerischen Städtetag wie auch anderen kommunalen Verbänden haben jetzt einen ersten Erfolg gezeigt“, freut sich Sozialreferentin der Stadt Würzburg und Vorsitzende des Sozialausschusses des Bayerischen Städtetags, Dr. Hülya Düber. Denn Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und Kultusministerin Anna Stolz haben nun Eckpunkte vorgelegt, mit denen sie den Kommunen bei der Umsetzung des Ganztagsausbaus weitere Unterstützung bieten.

In erster Linie wird der Freistaat auf den von ihm ursprünglich beabsichtigten Zugriff auf die Hälfte der Bundesmittel verzichten und die Bundesmittel den Kommunen in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Die Bundesmittel fließen ab 2026 aufwachsend und betragen ab 2029 rund 200 Mio. Euro jährlich. Eine positive Nachricht ist auch, dass die bislang differenzierte Pauschale bei der Investitionsförderung (4.500/6.000 Euro) auf 6.000 Euro vereinheitlicht wird, hinzu kommt eine Ausstattungspauschale von 1.500 Euro je Platz. „Damit ist die kommunale Förderung von 12.000 Euro je Platz nicht erfüllt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Bedarfen gerecht zu werden“, so Dr. Düber.

In einer aufwendigen Erhebung und Analyse hatten die Kommunen unter Federführung des Bayerischen Städtetags in landesweiten Hochrechnungen aufgezeigt, dass die zusätzliche Belastung für die kommunale Seite deutlich höher liegen wird. „Diese Berechnungen“, so Christian Schuchardt, Oberbürgermeister der Stadt Würzburg und Vorsitzender des Finanzausschusses des Bayerischen Städtetags, „zeigen eindeutig, dass die Bundesmittel für die Umsetzung allein nicht ausreichen werden. Aufgrund der Konnexität, also neue Aufgabe nur bei entsprechender Refinanzierung, ist zunächst der Bund in der Pflicht. Daher begrüßen wir das Entgegenkommen der beiden Staatsministerinnen außerordentlich, doch die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist allein mit diesen Mitteln noch nicht gesichert. Es fehlt Geld im System!“

Die Stadt Würzburg hat von Ende 2022 bis Ende 2023 ihre Betreuungsquote von 60,6 auf 68,7 % bei den 1- bis 3-Jährigen erhöht und bei den 0- bis 3-Jährigen von 42 auf 46,1 %, bei den 0- bis 3-Jährigen liegt Würzburg damit weit über dem bayernweiten Schnitt von 31,8 % und dem bundesweiten von 36,4 %. „Bis etwa 2025 wird der derzeitige Bedarf in der Stadt Würzburg im Ü- und U3-Bereich gedeckt und die noch nicht in der Warteliste erfassten Kinder aus der Ukraine werden versorgt“, sagt Dr. Düber und schränkt gleichzeitig ein: „Doch auch der Fachkräftemangel ist immer noch ein Thema, das es zu lösen gilt.“


(08.07.2024)

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