Menü

Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Die meisten Fahrzeuge können mittlerweile online außer Betrieb gesetzt / abgemeldet werden. Dies funktioniert über das i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde. Es ist keine Identifizierung nötig, somit kann ein Fahrzeug von jeder Person abgemeldet werden, auch wenn eine andere Person Fahrzeughalter / Fahrzeughalterin ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss einen verdeckten Sicherheitscode haben
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten müssen jeweils einen verdeckten Sicherheitscode haben

So funktioniert es:

Rufen Sie zunächst das i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde auf und geben Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs ein. Legen Sie erst nach Anweisung des Portals den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten auf den Kfz-Kennzeichen frei und geben Sie diese im Portal ein. Nach der erfolgten Bezahlung wird der Antrag sofort geprüft. War die Prüfung erfolgreich, ist eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung direkt online abrufbar. Zusätzlich wird dem Halter oder der Halterin ein Informationsschreiben zugesandt.

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link


>>> zurück