Bürgerbüro
Außerbetriebsetzung
Durch die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeugs, dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr verwenden. Dadurch entfallen auch alle Abgaben wie Steuern und Versicherung.
- Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Entfernen Sie vor dem Aufruf keine Plaketten von Ihren Kennzeichenschildern. Tun Sie dies bitte erst nach Aufforderung durch Ihre/n Sachbearbeiter/in!
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz):
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist auch online (per i-KFz) möglich.
Weitere Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung (i-Kfz) finden Sie hier >>>
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist auch online (per i-KFz) möglich.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen folgende Gebühren für eine Außerbetriebsetzung an:
- Außerbetriebsetzungen in der Zulassungsbehörde vor Ort (-> insgesamt 16,80 €):
- Bearbeitungsgebühr: 15,90 €,
- Klebesiegel: 0,30 €,
- Gebühr für Kraftfahrtbundesamt: 0,60 €.
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz) (-> insgesamt 3,70 €):
- Bearbeitungsgebühr: 2,10 €,
- Porto für Informationsschreiben an den Fahrzeughalter: 1,00 €,
- Gebühr für Kraftfahrtbundesamt: 0,60 €.
>>> zurück
Sammelrufnummer für Kfz-Zulassung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 17
kfzzulassung@stadt.wuerzburg.de
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 17
kfzzulassung@stadt.wuerzburg.de
Mo, Mi | 07:20 - 13:00 Uhr |
Di |
07:20 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do |
07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:20 - 12:00 Uhr |
Online Termin vereinbaren |