Mein Kind ist älter als 6 Jahre. Muss mein Kind persönlich in der Außenstelle der Ausländerbehörde zum Termin vorsprechen wenn ich etwas für mein Kind beantragen möchte?

Ja. Von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren werden bereits die Fingerabdrücke benötigt. Ab 10 Jahren zusätzlich auch noch die digitale Unterschrift für das Ausweisdokument.

Beachten Sie hierbei, dass für Kinder angepasste Antragsformulare verfügbar sind:

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis für KINDER, 452 KB

Zudem wird in der Regel ein Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit benötigt. Das Formular erhalten Sie hier:

Formular zur Bestätigung der Schulzugehörigkeit, 404 KB

Lassen Sie dieses bitte von der Schule Ihres Kindes ausfüllen (Sekretariat).