Mein Kind ist älter als 6 Jahre. Muss mein Kind persönlich in der Außenstelle der Ausländerbehörde zum Termin vorsprechen wenn ich etwas für mein Kind beantragen möchte?
Ja. Von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren werden bereits die Fingerabdrücke benötigt. Ab 10 Jahren zusätzlich auch noch die digitale Unterschrift für das Ausweisdokument.
Beachten Sie hierbei, dass für Kinder angepasste Antragsformulare verfügbar sind:
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis für KINDER, 452 KB |
Zudem wird in der Regel ein Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit benötigt. Das Formular erhalten Sie hier:
Formular zur Bestätigung der Schulzugehörigkeit, 404 KB |
Lassen Sie dieses bitte von der Schule Ihres Kindes ausfüllen (Sekretariat).