Mein Kind ist noch nicht 6 Jahre alt. Muss mein Kind auch persönlich mit mir in der Außenstelle der Ausländerbehörde zum Termin vorsprechen wenn ich etwas für mein Kind beantragen möchte?
Nein. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht in der Außenstelle der Ausländerbehörde zum Termin vorsprechen.
Beachten Sie hierbei, dass für Kinder angepasste Antragsformulare verfügbar sind:
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis für KINDER, 452 KB |