Wann und wo kann ich meine Aufenthaltserlaubnis abholen?

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde angeliefert wird, erhalten Sie einen PIN-Brief der Bundesdruckerei (ab dem 16. Lebensjahr). Bitte sprechen Sie dann zur Abholung persönlich am Service-Point in der Außenstelle der Ausländerbehörde vor oder stellen Sie einer Ihnen bekannten Person eine Vollmacht zur Abholung aus.

Auch für verheiratete Personen wird eine Vollmacht benötigt. Das Formular dafür können Sie hier herunterladen:

Formular zur Ausstellung einer Vollmacht, 334 KB

Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und den alten Reiseausweis (falls vorhanden) müssen Sie bei der Abholung abgeben.