Meine Aufenthaltserlaubnis ist weniger als 3 Monate gültig. Wie kann ich diese verlängern?

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch weniger als 3 Monate gültig, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, wenn nicht zu erwarten ist, dass die neue Aufenthaltserlaubnis bis zum Ablaufdatum ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eintrifft. Mit dieser dürfen Sie dann z.B. weiterhin arbeiten.