Darf ich mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung arbeiten?

Nein. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Diesen erhalten Sie in der Behörde oder können ihn direkt hier herunterladen:

Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis), 431 KB

Bitte füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit oder senden Sie sie per Post zu.

Zudem wird ein Arbeitsvertrag für die geplante Arbeit benötigt. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis dauert nach Zugang der vollständigen Unterlagen etwa 3 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten einen Bescheid, mit welchem Sie dann Ihre Arbeit aufnehmen können. Vorher dürfen Sie nicht arbeiten.