Sichern Sie sich jetzt Ihre Photovoltaik-Förderung 2024
Inhalt:
- 10 Gründe, warum Sie gerade jetzt Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!
- Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2024 von der Stadt Würzburg?
- Ihr Antrag zur Förderung Ihrer Photovoltaikanlage;
- Der Prozess der Antragsbearbeitung;
- Häufige Fragen;
- Hilfreiche Links.
10 Gründe, warum Sie gerade jetzt Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!
- Förderungen: Zur Zeit sind die Förderungen durch die Stadt für Photovoltaikanlagen noch attraktiv. Dies wird voraussichtlich aber nicht ewig so bleiben. Spätestens dann, wenn Photovoltaikanlagen zur Pflicht werden sollten, ist eine weitere Regel-Förderung sehr unwahrscheinlich. Bund und Länder haben sich schon seit längerem aus der Photovoltaik-Förderung zurückgezogen.
- Hohe Energiepreise: Sie können Geld sparen, indem Sie Ihren eigenen Strom produzieren und selbst verbrauchen. Somit sinkt die Menge an Strom, welche Sie bei Ihrem Netzbetreiber einkaufen müssen. Überschüssigen Strom - also Strom, den Sie nicht verbrauchen, können Sie in das Stromnetz einspeisen. Hierfür erhalten Sie eine Einspeisevergütung (Ausnahme: Micro-PV Anlagen).
- Einspeisevergütung: Erhöhung der Vergütung bei Einspeisung des überschüssigen Solarstroms (Teileinspeisung) zum Beispiel bei Solar-Anlagen bis 10 kWp: von 6,23 (Juli 2022) auf 8,6 Cent pro kWh. Bei vollständiger Einspeisung des erzeugten Stromes sind die Vergütungen noch einmal deutlich höher.
- Steuerersparnis: Keine Einkommens- und Gewerbesteuer mehr bei Solaranlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp).
- Vereinfachung: Weniger Bürokratie bei Anlagen bis 30 kWp.
- Umsatzsteuerbefreiung: Deutliche Ersparnis bei 10 kWp-Anlagen mit Speicher - durch Umsatzsteuerbefreiung
- Persönliche Ziele: Möglicherweise haben Sie persönliche Ziele, wie die stärkere Unabhängigkeit von Energieversorgungsunternehmen oder die finanzielle Absicherung im Alter, die Sie durch die Nutzung von Photovoltaik gegebenenfalls erreichen könnten.
- Klimavorteil: Photovoltaik-Systeme tragen zur Reduzierung von Treibhausgasen bei und helfen somit, Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck zu senken.
- Kostenlose Beratung: Die Erstenergieberatung durch die Stadt Würzburg ist kostenlos
- Förderung individuelle Beratung: Für weiterführende Beratungen gibt es aktuell noch hohe Förderungen des Bundes.
Welchen Nutzen Sie persönlich aus einer Photovoltaik-Anlage ziehen können, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönlichen Vorteile konkret herauszuarbeiten. Sprechen Sie uns am besten gleich jetzt an.
Kontakt:
Clemens Galonska
Festnetz: 0931 37 2740
Mail: clemens.galonska@stadt.wuerzburg.de
Welche Photovoltaik-Projekte werden 2024 von der Stadt Würzburg gefördert?
- Micro-PV-Anlagen
- Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
- Photovoltaik-Dachvollbellegung
- Photovoltaik mit Denkmalschutz
- Mieterstrommodell
Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Förderanträge können nur positiv beschieden werden, solange Fördermittel vorhanden sind.
Die Antragstellung und Bewilligung muss vor Beginn der Maßnahme - also auch vor Kauf einer Photovoltaik-Anlage - erfolgen. Machen Sie sich mit der Förderrichtlinie zu Ihrem Förderantrag vertraut.
Micro-PV-Anlagen / Photovoltaik-Balkonmoduls /
Steckersolarmoduls/
Micro-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen, die z.B. auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Die Stadt Würzburg fördert diese Photovoltaik-Anlagenmit einem pauschalen Zuschuss von 200 €.
Micro-PV-Anlagen werden auch Steckersolaranlagen oder Balkonanlagen genannt. Diese Anlagen ermöglichen es Nicht-Immobilien-Besitzer:innen Sonnenstrom zu erzeugen, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.
Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter:innen, Eigentümer:innen von Etagenwohnungen
Weitere Informationen zu Micro-PV-Anlagen finden Sie hier.
Wichtig: Bei Micro-PV Anlagen wird davon ausgegangen, dass der erzeugte Strom nur dem Eigenbedarf dient. Eine Einspeisevergütung gibt es deshalb nur auf Antrag. Dann verliert das Steckersolargerät den Status einer Steckersolaranlages.
Erforderliche Anmeldungen
Zu beachten ist die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Verabschiedung des "Solarpakets I" der Bundesregierung in 2024 für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr notwendig.
Installation
Im Falle von Mietwohnungen und bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass eine Installation nach den einzuhaltenden Vorgaben möglich ist bzw. das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.
Fachgerechter Anschluss
Das Stecker-Solargerät muss Fachgerecht an das Stromnetz der dazugehörigen Wohnung angeschlossen werden.
Lokale Installation & Haltefrist
Die Anlagen müssen im Stadtgebiet Würzburg installiert werden und für mindestens 3 Jahre entsprechend betrieben werden (Haltefrist).
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Foto der installierten Anlage
- Rechnung des Balkonmoduls
- soweit erforderlich: Einverständnis der Vermieterin / des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
Photovoltaik Dachvollbelegung -
Um möglichst große Photovoltaikanlagen zu erreichen, werden Anlagen gefördert, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.
Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 € pro kWp unterstützt.
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung, die möglichst groß dimensioniert sind.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Direkt zum Antragsformular.
- Nachweis der Wohnfläche
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
Für Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie für Photovoltaikanlagen auf oder an einem Gebäude bei denen denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss zwischen 150 und 200 € pro kWp installierte Leistung. Besonders große Anlagen bekommen einen Bonus obendrauf. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die vorgängige Abklärung der Vorgaben wichtige Voraussetzung.
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung,
Bei der kombinierten PV/Gründachnutzung muss es sich um eine Kombination einer PV Anlage mit einem extensiv genutzten Gründach oder vergleichbarem Dach handeln. Die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung sowie mögliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen eingehalten werden.
Bei der Fassaden-PV-Anlagen muss es sich um PV-Anlagen handeln, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind; die Anlagen sollen einen Neigungswinkel von mindestens 70 Grad aufweisen.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Mieterstrommodell
Bei Mieterstrommodellen wird der auf dem Dach oder an der Fassade von Mehrfamilienhäusern erzeugte Solarstrom durch die / den Vermieter:in oder einen Dritten an die Mieterinnen und Mieter im Gebäude direkt geliefert. Dieser Strom ist häufig günstiger als Netzstrom.
Der Aufbau und Betrieb eines Mieterstrommodells wird mit pauschal 2.000 € sowie mit einer Prämie von 150 € pro kWp installierte Leistung gefördert.
Die Mieterstromprojekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Strom wird von hauseigenen PV-Anlagen bzw. von hausnahen Anlagen erzeugt
- mindestens drei Wohneinheiten sind am Projekt beteiligt
- es besteht Anspruch auf den EEG-Mieterstromzuschlag
- alle geltenden Regelungen werden eingehalten
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis Umsetzung Mieterstrommodell (Anzahl Wohneinheiten, EEG- Mieterstromzuschlag)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Denkmalschutz
Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 €/kWp gefördert.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 01.06.2024, 700 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Ihr Antrag zur Förderung Ihrer Photovoltaikanlage
Förderantrag "Balkonmodul", 935 KB |
Antrag Photovoltaik-Dachvollbelegung
Förderantrag "Dachvollbelegung", 231 KB |
Antrag Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
Förderantrag "PV-Kombinationen", 296 KB |
Förderantrag "Mieterstrommodelle", 259 KB |
Antrag Photovoltaik mit Denkmalschutz
Förderantrag "Photovoltaik mit Denkmalschutz", 281 KB |
Der Prozess der Bearbeitung Ihres Photovoltaik-Förderantrag
Häufige Fragen
Ab 1.06.2024 können folgende Förderprogramm-Bausteine wieder beantragt werden: Micro-PV-Anlagen, Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade, Photovoltaik mit Dachvollbelegung, Photovoltaik mit Denkmalschutz und das Mieterstrommodell.
Die Bearbeitung eines Förderantrages dauert bis zu 8 Wochen.
Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Förderantrag an ekz@stadt.wuerzburg.de .
Wollen Sie uns den Förderantrag postalisch zukommen lassen, so senden Sie ihn bitte an:
Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg.
Es gibt weder vom Bund noch vom Land Bayern noch Förderungen für Photovoltaikanlagen. Für eingespeisten Strom erhalten Sie stattdessen einen Einspeisevergütung.
Kann ich bereits einen Förderantrag für Photovoltaikanlagen bei der Stadt Würzburg für 2025 abgeben?
Es kann jeweils nur für das aktuelle Haushaltsjahr ein Fördernatrag gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung in 2025 ist, dass der Stadtrat Fördermittel für das Förderprogram "Klimaneutral Wohnen" bereitstellt.
Wann kann ich die Photovoltaikanlage beauftragen, wenn ich eine Förderung der Stadt Würzburg erhalten möchte?
Sie müssen bei der Reihenfolge unbedingt folgendes beachten: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Genehmigung des Förderantrages vor der Beauftragung der Photovoltaikanlage erfolgt ist.
Also:
- Förderantrag stellen
- Genehmigung des Förderantrages abwarten.
- Nach Genehmigung des Förderantrages Photovoltaikanlage beauftragen.
Hilfreiche Links
- Verbraucherzentrale: Was bei einer Planung einer Photovoltaik-Anlage wichtig ist?
- Solarkataster Würzburg
- Photovoltaikrechner: Stiftung Warentest, Solarserver, HTW-Berlin
- Bundes-Gesetzgebung EEG 2023
- Anpassung des EEG durch das Solarpaket I (2024)
- Einverständniserklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters zur Errichtung einer Micro-PV-Anlage bzw. eines „Balkonmoduls"
- Eingetragene Elektroinstallationsfirmen
- Wissenswertes zum Stromzähler-Austausch
- Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister